Schutzgebiete und Schutzobjekte

Schutzgebiete und Schutzobjekte sind eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Gebietsschutz trägt unmittelbar zur Erhaltung von Arten und ihren Lebensräumen bei. Mit den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien lassen sich verschiedene Ziele verwirklichen.

Die in Rheinland-Pfalz geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und ergänzend dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG). Die Schutzgebiete und Schutzobjekte können hinsichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutzziele und den daraus abzuleitenden Nutzungseinschränkungen unterschieden werden.

Sie können sich überlagern oder sind in zum Teil sogar deckungsgleich. Beispielsweise sind viele Naturschutzgebiete gleichzeitig FFH-Gebiete und große Teile der Naturparke stehen als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz. Daher können die Flächen der einzelnen Schutzgebietskategorien nicht einfach zusammengerechnet werden, um die Gesamtfläche der Schutzgebiete in Rheinland-Pfalz zu ermitteln.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die nationalen und internationalen Schutzgebietskategorien. Neben den rechtlichen Grundlagen und der Rechtsverordnung des jeweiligen Schutzgebiets in Rheinland-Pfalz wird über den Kartendienst des LANIS auch die Lage und amtliche Abgrenzung dargestellt.