13701
Änderungsverordnung
über das
Naturschutzgebiet
Das
Naturschutzgebiet „Nettetal“ umfasst in der Gemarkung Trimbs die in der
beigefügten Karte zeichnerisch ausgewiesenen Flächen. Die Karte ist Teil dieser
Änderungsverordnung.
In
der Gemarkung Trimbs verlaufen die Grenzen des Naturschutzgebietes wie folgt:
In
der Gemarkung Trimbs folgt die Grenze in östlicher Richtung dem Wegeflurstück
412/3, Flur 3 und dann den nördlichen Grenzen der Flurstücke 360/1 und 840/58
bis zur Grenze in Flur 2. Sie folgt dieser Flurgrenze zuerst in östlicher
Richtung bis zur Nordostecke des Flurstücks 84, Flur 3, führt an der Ostseite
dieses Flurstücks und an der Südseite des Flurstücks 86 weiter zum
Wegeflurstück 222/8, dann in südlicher Richtung diesem Weg folgend bis zur
Ostecke des Wegeflurstücks 127/1, weiter in südlicher Richtung entlang der
östlichen Grenze der Flurstücke 201 und 732/199.
Von diesem Punkt setzt
sich die Naturschutzgebietsgrenze entlang des Weges 209/3 in südlicher Richtung
fort bis zum Auftreffen auf das Wegeflurstück 209/2, weiter entlang der
Westseite dieses Flurstücks bis in Höhe der Nordostecke des Flurstücks 265/9 in
Flur 3, hier das Flurstück 265/7 in Flur 3, hier das Flurstück 265/7
(Mühlteich) querend verläuft die Grenze entlang der Nordseite des Flurstücks
265/9 bis zum Auftreffen auf die Nette, die hier als Nutzungsartengrenze in der
Katasterkarte dargestellt ist. Weiterhin verläuft die Grenze entlang des Ost-
bzw. Nordufers der Nette in Fließrichtung (hier ist die Nutzungsartengrenze im
Bereich der Flurstücke 302, 301, 728/300, 727/300 und 300/1, Flur 3 die Naturschutzgebietsgrenze,
bis sie auf die Flurstücksgrenze 275/5 auftrifft). Von hier aus verläuft die
Grenze bis zum Wegeflurstück 444/6, in Flur 2, wieder entlang des Nordufers der
Nette, Flurstück 444/18, Flur 2, der Nordseite des Flurstücks 443/7, des Nordufers
der Nette, Flurstücke 479/4, 479/5, 479/6 und 472/8 bis zum Auftreffen auf die
Westecke des Flurstücks 472/7. Die Naturschutzgebietsgrenze führt weiter
entlang der Grenze dieses Flurstücks bis zum Auftreffen auf die südliche Grenze
des Flurstücks 1388/542 und dann in östlicher Richtung der südlichen Grenze
dieses Flurstücks bis zum Auftreffen auf das Flurstück 1202/539 und im weiteren
Verlauf in nördlicher Richtung der westlichen Grenze dieses Flurstücks bis zur
Gemarkungsgrenze Trimbs/Welling.
Artikel 2
Diese
Änderungsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Koblenz,
den 19.04.99
554
– 0601
Bezirksregierung
Koblenz
In
Vertretung