Kopf einer Schlange

Pflanzen und Tiere

Für den gesetzlichen Schutz von Pflanzen und Tieren und für die Entwicklung der Biodiversität sind genaue Kenntnisse darüber, wo welche Pflanzen- und Tierarten gegenwärtig tatsächlich vorkommen, unverzichtbar. Deshalb werden die aktuellen amtlichen Nachweise der verschiedenen gesetzlichen Arten in der zentralen OSIRIS Datenbank der Naturschutzverwaltung ausschließlich als punktuelle Beobachtungen registriert und über das Landschaftsinformationssystem (LANIS) zur Verfügung gestellt. Auf die Interpretation der Artenfunde oder die interpretative Zuordnung zu Vorkommensbereichen wird zugunsten der nachgewiesenen Fakten verzichtet. Als Mindestattribute enthalten die amtlichen Artennachweise den Erfasser (natürliche Person), den Erfassungstag sowie den Erfassungsort und sind nicht älter als sechs Jahre. Außerdem wird über die gesetzlichen Bezüge informiert. 

Aus rechtlichen Gründen des Schutzes der Arten werden die Artennachweise als Rasterkarte im 2km x 2km Raster bereitgestellt. Darüber hinaus stehen den Behörden die lagegenauen der Artennachweise im LANIS-Intranet zur Verfügung. 

Mit dem Artenfinder wurde in Rheinland-Pfalz der Gedanke von Citizen-Science (Bürgerwissenschaft) eingeführt. Für die ehrenamtlich gemeldeten Artendaten wird die technische Aufbereitung und fachliche Qualitätsprüfung seit Januar 2020 durch die Stiftung Natur und Umwelt RLP (www.snu.de) vorgenommen. Das ArtenFinder Service-Portal bietet die Möglichkeit, Beobachtungen von Tieren und Pflanzen zu melden und damit einen wertvollen Beitrag zur Naturforschung und zum Naturschutz zu leisten. Mehr als 500 Melderinnen und Melder haben mit dem ArtenFinder seit 2011 rund 600.000 Daten von Vögeln, Schmetterlingen, Amphibien, Reptilien und vielen weiteren Artengruppen in Rheinland-Pfalz zusammengetragen.