Bewirtschaftungsplanung

Dicke Trespe

Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes europäisches Netz besonderer Schutzgebiete, bestehend aus Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) und Vogelschutzgebieten (VSG). Das Netz repräsentiert die typischen, die besonderen und die seltenen Lebensräume und Vorkommen der Tier- und Pflanzenarten Europas. Die Auswahl der Gebiete erfolgt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach einheitlich vorgegebenen Kriterien der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der im Mai 1992 verabschiedeten FFH-Richtlinie.

Ziel der Richtlinien
Diese beiden Richtlinien haben zum Ziel, die biologische Vielfalt in Europa nachhaltig zu bewahren und zu entwickeln, wobei die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Ziel ist die Erreichung eines „günstigen Erhaltungszustands“ der in den Richtlinien genannten Lebensraumtypen und Arten. Hierbei sind unterschiedliche räumliche Bezüge zu berücksichtigen:

  • Biogeografische Region
    Die Beurteilung des günstigen Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen auf der Ebene der biogeografischen Regionen richtet sich nach dem sogenannten „Ampelschema“. Die dreistufige Skala (grün = günstig; gelb = ungünstig - unzureichend; rot = ungünstig - schlecht) wurde von der Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten erarbeitet.
    ►  Bewertung von Vorkommensgebieten!  
     
  • Natura 2000-Gebiet
    Die Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes auf Gebietsebene orientiert sich an dem von der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) in Pinneberg im September 2001 beschlossenen „Mindestanforderungen für die Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und Arten sowie die Überwachung“. Als günstig sind nach diesem sogenannten „LANA-Bewertungsschema“ (A-B-C-Schema) die Kategorien „A“ und „B“ zu verstehen.
    ►  Bewertung von Einzelvorkommen! 

Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist in den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten und Vogelschutzgebieten die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für die in Anlage 1 und 2 zum Gesetz genannten natürlichen Lebensraumtypen und Arten besonderer Schutzzweck.

Zur Konkretisierung eines günstigen Erhaltungszustands für die Lebensraumtypen und Arten wurden in der Landesverordnung über die Erhaltungsziele vom 18.07.2005, geändert durch Verordnung vom 02.12.2009, für die Natura 2000-Gebiete die Erhaltungsziele bestimmt [LVO].

Bei der Bewirtschaftungsplanung ist deshalb der gebietsbezogene Begriff eines günstigen Erhaltungszustands maßgebend. Die nach dem Pinneberg-Schema mit „gut“ (B) und mit „hervorragend“ (A) bezeichneten Kategorien stellen einen günstigen Erhaltungszustand dar.

Zweck der Bewirtschaftungsplanung
Der Bewirtschaftungsplan dient zur Umsetzung des Art. 6 der FFH-Richtlinie [Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie (§ 32 Abs. 5 BNatSchG)]

„Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest, die ggf. geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen.“

Nach § 17 Abs. 3 LNatSchG werden von der oberen Naturschutzbehörde die erforderlichen Maßnahmen für die einzelnen Gebiete und die Überwachung im Hinblick auf den Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen und Arten im Benehmen mit den kommunalen Planungsträgern unter Beteiligung der Betroffenen in Bewirtschaftungsplänen festgelegt. Die Bewirtschaftungspläne werden von der Oberen Naturschutzbehörde ortsüblich und im Internet bekannt gemacht.

Gegenstand der Planung
Der Bewirtschaftungsplan besteht aus einem Textteil (Grundlagenteil und Maßnahmenteil) und einem dazu gehörender Kartenteil (Grundlagen- und Maßnahmenkarte). Im Grundlagenteil erfolgt die Aktualisierung der naturschutzfachlichen Daten (Überprüfung der bereits kartierten Lebensraumtypen, Überprüfung der Artenvorkommen) und die Bewertung der Erhaltungszustände. Die Konkretisierung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele der o. g. Landesverordnung und die Konzeption von Erhaltungs-,Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen erfolgen im Maßnahmenteil. Die maßgeblichen Bestandteile eines Bewirtschaftungsplans sind hier näher erläutert. 

Umsetzung
Die Durchführung der notwendig werdenden Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des Bewirtschaftungsplans erfolgt durch vertragliche Vereinbarungen. Soweit solche nicht zustande kommen und Maßnahmen nicht auf der Grundlage anderer Gesetze ergehen können, erlässt die Untere Naturschutzbehörde die notwendigen Anordnungen.

Zum Thema Natura 2000 "Bewirtschaftungsplanung" gibt es eine ganze Reihe von Fragen. Wir möchten hier auf die Häufig gestellten Fragen (FAQ) Antworten geben und im Glossar einige der Fachbegriffe erläutern.

Unter dem Menüpunkt Offenlegung Planentwürfe finden Sie die in der Offenlegung befindlichen Bewirtschaftungsplan-Entwürfe. Nach erfolgreich abgeschlossener Abstimmung liegen diese dann unter dem Menüpunkt Bewirtschaftungspläne.

Im Kartenservice sind die Inhalte der Bestands- und der Maßnahmenkarte landesweit für Rheinland-Pfalz dargestellt.

Hinweis:
Aus Artenschutzgründen werden die sechs Arten Frauenschuh, Schwarzstorch, Wanderfalke, Uhu, Wiedehopf und Bienenfresser nicht in der Karte dargestellt.

Logo EU

Die Bewirtschaftungspläne werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms PAUL unter Beteiligung der Europäischen Union und des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, durchgeführt.

Wappenzeichen RLP

EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Anfragen und Stellungnahmen zu den Bewirtschaftungsplänen richten Sie bitte als Anschreiben an die Postanschrift der SGD Nord bzw. der SGD Süd:

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt a. d. W.