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  • FFH-Richtlinie

FFH-Richtlinie

© SGD Nord (in Lizenz)

Rheinland-Pfalz hat eine besonders schöne und vielfältige Natur. Einzigartig ist die abwechslungsreiche Mischung von Buchenwäldern, felsdurchsetzten Tälern, strukturreichen Bächen und vielfältigen Wiesen auch auf engstem Raum. Rheinland-Pfalz – das ist ein Land der Lebensraum-Mosaike! Zugleich ist es das waldreichste deutsche Bundesland. Etwa 80 % der FFH-Gebietsfläche sind Wald.

In einem Flächen-Netzwerk von 120 FFH-Gebieten sind die schönsten Naturschätze des Landes mit europäischer Bedeutung geschützt – damit unsere Kinder und Enkel noch eine lebendige Zukunft erleben können.

Der Zustand der Pflanzen- und Tierarten sowie der Lebensraumtypen wird – gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie – regelmäßig beobachtet und dokumentiert (FFH-Monitoring). Anhand eines Systems an Stichprobenflächen kann der Trend des Erhaltungszustandes gut abgeschätzt werden. Alle sechs Jahre wird darüber ein Bericht erstellt. Somit können die Schutzmaßnahmen, Prioritäten und Bewirtschaftungspläne angepasst werden. 

Für die Pflanzen- und Tierarten sowie für die Lebensraumtypen (LRT) kommen grundsätzlich verschiedene Schutzansätze zum Tragen. Einige Arten sind in unterschiedlichen Anhängen der FFH-Richtlinie gleichzeitig aufgeführt.

                     

 

Die nach Anhängen der FFH-Richtlinie 
differenzierten Regelungen
Anzahl der LRT* 
bzw. der aktuell vorkommenden Arten in Rheinland-Pfalz
Anhang IEuropaweit bedeutsame Lebensräume, die in FFH-Gebieten besonders geschützt werden.48 LRT
Anhang II

Europaweit bedeutsame Tier- und Pflanzenarten, die in FFH-Gebieten besonders geschützt werden.

56 Arten
Anhang IV

Europaweit bedeutsame Tier- und Pflanzenarten, die bewusst auch außerhalb der Schutzgebiete geschützt werden. Dazu müssen ihre Habitate überall bewahrt oder entwickelt und direkte Zerstörungen vermieden werden.

71 Arten
Anhang V

Tier- und Pflanzenarten, die noch häufig sein können, aber teils kommerziell genutzt werden und vor Übernutzung, z. B. durch übermäßige Entnahme, geschützt werden. In Rheinland-Pfalz sind dies überwiegend Torfmoose und Bärlappgewächse; ein typischer Vertreter ist zudem die Weinbergschnecke.

70 Arten

Quelle: LfU, Oktober 2017 - * LRT = Lebensraumtyp

Bundesweit kommen 92 Lebensraumtypen des Anhangs I und 281 Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V vor (Quelle: BfN: Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinien) 

Näheres zu den gemeldeten FFH-Gebieten können Sie den Gebietssteckbriefen entnehmen. Über die Arten des Anhangs II und die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie in Rheinland-Pfalz geben die Artsteckbriefe und die Steckbriefe der Lebensraumtypen Auskunft.

Natura 2000-Gebiet Ourtal

Lebensraumtyp Binnendüne

Anhang II-Art
gekielte Smaragdlibelle

Anhang IV-Art
Kreuzkröte

Ansprechpartner: Dr. Marlene Röllig (marlene.roellig@lfu.rlp.de)
 

    Links

    Steckbriefe FFH-Gebiete

    Steckbriefe FFH-Lebensraumtypen

    Steckbriefe FFH-Arten

    Bewirtschaftungspläne

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