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Kompensationverzeichnis

Kompensation

Für Eingriffe in Natur und Landschaft hat gemäß § 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz eine Kompensation (Ausgleich oder Ersatz) zu erfolgen.

Kompensationverzeichnis

Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen sind gemäß § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 10 Landesnaturschutzgesetz in einem amtlichen Kompensationsverzeichnis zu führen.

Die Zulassungsbehörden übermitteln die dazu erforderlichen Angaben an die jeweils zuständige Naturschutzbehörde, die das Verzeichnis führt. Die Details regelt die Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO).

Zur Erfüllung der Anforderungen ist von den am jeweiligen Verfahren beteiligten Eingriffsverursachern, Zulassungsbehörden und Naturschutzbehörden das web-basierte System Kompensationsverzeichnis-Service-Portal (KSP) zu nutzen.

 

Bei Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Bedienung des KSP wenden Sie sich bitte an den externen Support der KSP-Servicestelle unter: ksp-servicestelle@processware.de, Tel. 0231 - 586 999 56.

Bei weiteren Fragen zum technischen Betrieb oder zur Projektentwicklung wenden Sie sich bitte an die KSP-Servicesstelle der SGD-Nord unter: ksp-servicestelle@sgdnord.rlp.de, Tel. 0261 120-8003.

Weitergehende Informationen und Hinweise zur Eingriffsregelung sowie zum KSP (Registrierung und Anwendung)  in Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf den Seiten des MUEEF.

 

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