Definition:
Die Objektart Landschaftsschutzgebiet dokumentiert die von den Unteren Naturschutzbehörden durch Rechtsverordnung ausgewiesen Gebiete gemäß § 26 BNatSchG. Aufgrund Überschreitung der Kreisgrenzen wurde ein Teil der Landschaftsschutzgebiete durch Rechtsverordnung der Oberen Naturschutzbehörde bzw. durch Landesverordnung ausgewiesen.
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