Definition:
Diese Objektart dokumentiert die Eigenschaften eines Zonierungsaktes, der einmalig und bezogen auf genau ein Schutzobjekt, welches zoniert werden kann (Stand 07/2021: NP, BSR, NTP, NSG), bezogen stattfindet und anschließend, entweder geändert oder für immer augehoben wird. Bei nachfolgender Änderung oder Aufhebung wird die Rechtsgültigkeit der Vorgängerzonierung beendet (Feld "rechtsgülitigBis". Zonierungsakte in dem hier verwendeten Sinn sind ausschließlich solche, die in einer Rechtsverordnung (NSG, NTP), Landesverordnung (BSR) oder einem Landesgesetz oder Staatsvertrag (NP) geregelt sind. Hierbei ist es unerheblich, ob die Gesamtfläche des Schutzobjektes zoniert werden oder nur Teile.
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