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Gesetzlich geschütztes Biotop
Ziel ist es, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Bundesgesetzgeber hat mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz gestellt. Ihr Schutz besteht von Gesetz wegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Erfassung im Rahmen der Kartierung.
Bestimmte Biotoptypen, die in § 30 BNatSchG genannt bzw. zusätzlich landesrechtlich genannt sind, fallen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Biotope bundesweit unter gesetzlichen Schutz.
Die Biotoptypen wurden nach der Geländeaufnahme mit GISPAD unter Verwendung des amtlichen Biotoptypenschlüssels entsprechend der Kartieranleitung "Geschützte Biotope nach §30 BNatSchG" digitalisiert (Grafik und Sachdaten), qualitätsgeprüft und in das zentrale Datenkataster der Naturschutzverwaltung OSIRIS-RLP eingestellt. Die im Rahmen des Biotopkatasters erfassten Biotoptypen wurden auf der Grundlage der aktuellen Liegenschaftskarte lagegenau auf Basis hochauflösender Luftbilder (20cm) erfasst und digitalisiert.
Damit diese im Rahmen des Biotopkatasters erfassten Biotoptypen als Schutzgebiete justiziabel sind, d.h.der Überprüfung durch ein staatliches Gericht standhalten, müssen sie bestimmte formale und qualitative Anforderungen erfüllen. Aufgrund § 30 Abs. 7 BNatSchG sind die gesetzlich geschützten Biotope zusätzlich zu registrieren und die Registrierung in geeigneter Weise öffentlich zugänglich zu machen.
Diesen Anforderungen wird in Rheinland-Pfalz Rechnung dadurch getragen, dass die amtlichen Biotope gem. § 30 BNatSchG im zentralen Datenkataster von OSIRIS-RLP geführt und im Landschaftsinformationssystem (LANIS) dargestellt sowie darüber bereitgestellt werden.
Daher sind ausschließlich die im LANIS dargestellten gesetzlich geschützten Biotope im Sinne des § 30 Abs. 7 BNatSchG in den dargestellten Abgrenzungen qualitätsgeprüft und amtlich registriert.
Im Kartenserver haben Sie die Möglichkeit, die gesetzlich geschützten Biotope einzusehen.
Ein Datensatz umfasst im Wesentlichen Angaben über
- den Biotoptyp gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz
- die fachliche Bezeichnung des Biotoptyps einschließlich seiner spezifischen Ausprägung (Biotoptyp und Zusatzcode)
- gemäß Kartieranleitung vorgefundene Pflanzengesellschaften
- gemäß Kartieranleitung vorgefundene Pflanzen und ggf. Tiere