Particula66 - Vorkaufsrechtprüfung
Nach § 66 BNatSchG steht den Ländern ein Vorkaufsrecht zu an Gründstücken, die in Nationalparken oder Naturschutzgebieten liegen und auf denen sich Naturdenkmäler oder oberirdische Gewässer befinden. Gemäß § 34 LNatSchG wird das Vorkaufsrecht mit dem elektronischen System "Particula66" verwaltet.
Die Anwendung unterstützt Arbeitsprozesse zur Abwicklung von Notaranfragen zum Vorkaufsrecht durch automatisierte GIS-basierte Prüfung von Flächen und automatisierte Zeugniserstellung. Die Fachanwendung ist technisch eingebunden in das vom Bundesamt für Justiz entwicklelte dokumentensichere Korrespondenzsystem "egvp". Allen Notaren wird ein Abfragedienst angeboten.
Zur behördeninternen und nur für registrierte Notare zugänglichen Fachanwendung Particula66 geht es hier.