Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen
Ein Mittel zur Sicherung von Teilen von Natur und Landschaft ist der Ankauf oder die Pacht von Flächen für Zwecke des Naturschutzes.
Flurstücke im Eigentum der Naturschutzverwaltung sind Grundstücke, die für Zwecke und mit Mitteln des Naturschutzes erworben wurden, gepachtete Flurstücke der Naturschutzverwaltung sind Grundstücke, die für Zwecke des Naturschutzes gepachtet werden. Die Flächen werden durch die Struktur- und Genehmigungsbehörden als obere Naturschutzbehörden Rheinland-Pfalz im Auftrag der obersten Naturschutzbehörde verwaltet.
Ein weiteres Instrument für nachhaltigen Naturschutz sind Maßnahmen im Rahmen der Biotopbetreuung. Das Hauptaufgabenfeld ist die Beratung, Planung und Organisation von Maßnahmen des Landes auf naturschutzfachlich herausragenden Flächen. Von besonderer Bedeutung sind der Erhalt naturschutzfachlicher „hot spots“ sowie von Elementen der Biotopvernetzung durch die Umsetzung der prioritären Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen aus der Natura 2000-Bewirtschaftungsplanung. Die Steuerung der Maßnahmen obliegt den Oberen Naturschutzbehörde bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Sofern Beeinträchtigungen weder vermeidbar noch kompensierbar sind, ist eine Ersatzzahlung durch den Eingriffsverursacher zu leisten. Die vereinnahmten Gelder aus Ersatzzahlung sind zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden.