Naturräume zur Anwendung der LKompVO
Die Naturräume in Rheinland-Pfalz speziell für die Anwendung der Landeskompensationsverordnung (LKompVO, § 3 Abs. 1 Satz 2) sind in Anlage 1 der LKompVO kartographisch dargestellt und u.a. in der LANIS Kartenanwendung veröffentlicht. Die naturräumliche Gliederung der Landeskompensationsverordnung dient hier zur Festlegung des Zusammenhangs von Eingriffen und der Kompensation des Eingriffs im gleichen räumlichen Zusammenhang.
Die Einteilung der Naturräume zur LKompVO erfolgte nach U. Hauke / A. Ssmymank (BfN 2012) auf der Datenbasis von E. Meynen / J. Schmithüsen (LfU 2009).