Bundesrecht
Das Bundesnaturschutzgesetz ist derzeit noch Rahmenrecht des Bundes. Es wird durch landesrechtliche Regelungen der 16 Bundesländer ausgefüllt und umgesetzt. Daher ist es für die Praxis unerlässlich, das jeweils einschlägige Landesnaturschutzgesetz zugrunde zu legen. Unmittelbare Geltung besitzen nur die in § 11 BNatSchG genannten Vorschriften.
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG hier »
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Bundeskompensationsverordnung - BKompV hier »
Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung
Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV hier »
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVPG hier »
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Umweltinformationsgesetz - UIG hier »
vom 22. Dezember 2004
Raumordnungsgesetz - RoG hier »
vom 22. Dezember 2008
Raumordnungsverordnung - RoV hier »
vom 13. Dezember 1990, zuletzt geändert durch Artikel 2b des Gesetzes vom 18. Juni 2002
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Datenaustausch im Umweltbereich
(Verwaltungsvereinbarung Datenaustausch) hier »
Veröffentlichungen des StA UIS, Anhänge II zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Datenaustausch im Umweltbereich