Ersatzzahlungen im Sinne von § 15 Abs. 6 BNatSchG und § 7 Abs. 5 LNatSchG werden an die Stiftung für Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz gezahlt. Die Ersatzzahlungen sind von der Stiftung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden, die von der an der Eingriffsentscheidung beteiligten Naturschutzbehörde durchgeführt werden.
Als EMA werden Maßnahmen aus Ersatzzahlungen nach alter Rechtslage bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, welche bis 2015 durch die Naturschutzbehörden umgesetzt wurden. In 2015 wurde diese Zuständigkeit der Stiftung Natur und Umwelt übertragen. Im KSP müssen somit von Seiten der Naturschutzbehörden die EMAs angegeben werden, die sie bis zur entsprechenden Zuständigkeitsübertragung selbst durchführten.
Die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen, welche seit 2015 durch die Stiftung Natur und Umwelt verwaltet werden, werden als MAE bezeichnet, um so zwischen der alten (Naturschutzbehörden; EMA) und neuen Zuständigkeit unterscheiden zu können. Die Datenerfassung dieser Maßnahmen für das Landeskompensationsverzeichnis erfolgt in der Anwendung „Ersatzzahlung Online“ (EGon). Die Eintragungen für die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen nimmt die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (§ 32 LNatSchG) vor.
Das Kompensationsverzeichnis enthält für Maßnahmen aus Ersatzzahlungen (EMA) nach § 2 Nr. 4 folgende Pflichtangaben:
- die Objektkennung
- die Bezeichnung der Maßnahme
- die Lage und Abgrenzung der Maßnahme
- den Ausgangs- und Zielzustand sowie die durchzuführenden Maßnahmen sowie
- die bewilligten Mittel für Maßnahmen aus Ersatzzahlungen und den Unterhaltungszeitraum der Maßnahme
Die Daten zur Eingriffsregelung sind Teil der "Geofachdaten des Naturschutzes" gemäß § 4 LNatSchG. Im Kompensationsverzeichnis führt die Objektart "MAE" die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen nach LKompVO (2018), die Objektart "EMA" beinhaltet die Ersatzmaßnahmen nach vorheriger Rechtslage. Dadurch ergibt sich für die Darstellung in der LANIS Kartenanwendung für sowohl EMA als auch MAE eine eigene Kartenebene und somit eine getrennte Darstellung der jeweiligen Maßnahmen.