Internationale Abkommen / Völkerrecht
Deutschland ist Vertragsstaat bei den wichtigsten internationalen Abkommen, deren Ziele Naturschutz betreffen. Mit bislang 27 Staaten bestehen ferner bilaterale Regierungs- oder Ressortabkommen, die einen Naturschutzbezug aufweisen.
Internationale Abkommen können z.B. themenspezifisch wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sein, welches nur Arten schützt, die durch den internationalen Handel bedroht sind. Ausarbeitung und Ratifizierung von neuen völkerrechtlichen Übereinkommen ist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Einmal ausgehandelt und in Kraft getreten, können sie nur schwer geändert werden. In manchen Fällen ist es nicht möglich, in anderen Fällen nicht sinnvoll, eine solche völkerrechtlich verbindliche Form der Zusammenarbeit zu wählen. In solchen Fällen können eigenständige Programme diese Lücke füllen. Ein herausragendes Beispiel im Naturschutz ist das UNESCO-Programm "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB).
Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention – CBD) (englisch) hier »
Erhaltung der biologischen Vielfalt, Nachhaltigkeit der Nutzung, gerechte Aufteilung der Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen. (1992)
Washingtoner Artenschutzabkommen - WA (CITES) (englisch) hier »
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (1973): Schutz bestimmter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Handel.
Bonner Konvention (CMS) (1979) (englisch) hier »
Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten: Schutz für wanderende Tierarten in den Ländern ihres Verbreitungsgebietes.
Aarhus Konvention hier »
Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Europäische Gemeinschaft hat zur Anpassung des europäischen Rechts an das Übereinkommen verschiedene Rechtsakte erlassen. Hierzu gehören:
- Umweltinformationsrichtlinie
- Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie
- SUP-Richtlinie
- Aarhus Verordnung
Weitere globale internationale Abkommen und Programme finden Sie hier »