EIV Eingriffsverfahren
Eingriffe im Sinne der §§ 14 bis 17 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 und der §§ 6 bis 10 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vom 6. Oktober 2015 in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Das Kompensationsverzeichnis enthält für Eingriffe nach § 2 Nr. 1 unter der Objektart „Eingriffsverfahren“ folgende Pflichtangaben::
- die Objektkennung
- die Objektbezeichnung des Eingriffsverfahrens
- die Verfahrensart (Rechtsgrundlage und Art des Verfahrens)
- die nach § 1 Abs. 3 der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) zuständige Behörde oder den Träger der Bauleitplanung
- das Aktenzeichen der nach § 1 Abs. 3 LKompVO zuständigen Behörde oder des Trägers der Bauleitplanung und das der am Verfahren beteiligten Naturschutzbehörde
- die Lage und Abgrenzung des Vorhabens oder des Plans
- das Datum des Zulassungsbescheids oder des Inkrafttretens der Satzung
- die zuständige Eintragungsstelle sowie
- den Bezug zur Kompensation mit Angabe der diesbezüglichen Objektkennung, der Objektbezeichnung und der Fläche in Hektar oder den Hinweis auf eine zu leistende Ersatzzahlung.
Die Daten zur Eingriffsregelung sind Teil der "Geofachdaten des Naturschutzes" gemäß § 4 LNatSchG. Im Kompensationsverzeichnis führt die Objektart "EIV" die Eingriffsverfahren nach LKompVO (2018). Die Veröffentlichung erfolgt u.a. in der LANIS Kartenanwendung.