Kompensationsverzeichnis
Erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft sind gemäß § 13 Bundesnaturschutzgesetz vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.
Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen sind gemäß § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 10 Landesnaturschutzgesetz in einem amtlichen Kompensationsverzeichnis zu führen.
Das Kompensationsverzeichnis enthält Angaben über Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, bevorratete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels Ökokonto sowie aus Ersatzzahlungen durchgeführte Maßnahmen. Die naturräumliche Gliederung der Landeskompensationsverordnung dient zur Festlegung des Zusammenhangs von Eingriffen und der Kompensation des Eingriffs im gleichen räumlichen Zusammenhang.
Die Zulassungsbehörden übermitteln die dazu erforderlichen Angaben unter Zuhilfenahme des Kompensationsverzeichnis Service Portals (KSP) an die jeweils zuständige Naturschutzbehörde, die das öffentliche Verzeichnis führt. Die Details regelt die Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO).
Zur Erfüllung der Anforderungen ist von den am jeweiligen Verfahren beteiligten Eingriffsverursachern, Zulassungsbehörden und Naturschutzbehörden stets die Webanwendung Kompensationsverzeichnis-Service-Portal (KSP) zu nutzen.
Informationen zum Kompensationsverzeichnis Service Portal finden Sie hier, Anleitungen, Schulungstermine und Videos zum KSP finden Sie auf der offiziellen Hilfeseite.
Weitergehende Informationen und Hinweise zur Eingriffsregelung sowie zum KSP (Registrierung und Anwendung) in Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf den Seiten des MKUEM.