Flurstücke der Naturschutzverwaltung
Ein Mittel zur Sicherung von Teilen von Natur und Landschaft ist der Ankauf oder die Pacht von Flächen.
Flurstücke im Eigentum der Naturschutzverwaltung (Objektklasse FSN) sind Grundstücke, die für Zwecke und mit Mitteln des Naturschutzes erworben wurden und durch die Liegenschaftsverwaltung von Landesforsten Rheinland-Pfalz im Auftrag der obersten Naturschutzbehörde verwaltet werden. Dies gilt auch für Liegenschaften, die im Rahmen von §7 Abs. 5 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) aus Mitteln Dritten erworben werden.
Die Verwaltung der erworbenen Flurstücke des Naturschutzes erfolgt in der behördenninternen Fachanwendung FluNat.
Gepachtete Flurstücke der Naturschutzverwaltung (Objektklasse FSP) sind Grundstücke, die für Zwecke des Naturschutzes gepachtet und durch die oberen Naturschutzbehörden Rheinland-Pfalz im Auftrag der obersten Naturschutzbehörde verwaltetet werden.
Die Verwaltung der gepachteten Flurstücke des Naturschutzes erfolgt in der behördeninternen Fachanwendung MAUS-Pacht.
Der Bestand an Flächen der Naturschutzverwaltung wird veröffentlicht und bereitgestellt im Geoportal des LANIS.