Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
Die Rechtsverordnung wird von der unteren Naturschutzbehörde erlassen.
Geschützte Landschaftsbestandteile werden nur dann im LANIS geführt und dargestellt, wenn sie die Anforderungen an amtliche Geofachdaten erfüllen und vollständig sind. Dafür werden sie von den unteren Naturschutzbehörden der Kreise und Kreisfreien Städte geprüft und kontinuierlich aktuell gehalten.
Inzwischen konnten die geschützen Landschaftsbestandteile von 18 der 24 Kreise und 12 der 12 Kreisfreien Städte ins LANIS übernommen werden. Über vollständige, korrekte Darstellungen der geschützten Landschaftsbestandteile verfügen:
die Kreisfreien Städte
Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstrasse, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken,
und die Kreise
Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwaldkreis.
Fragen zu geschützen Landschaftsbestandteilen, die hier nicht aufgelistete Kreise betreffen, richten Sie bitte unmittelbar an die untere Naturschutzbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung.
Eine kartographische Übersicht der geschützten Landschaftsbestandteile in Rheinland-Pfalz bietet das LANIS Geoportal.