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 » Geschützter Landschaftsbestandteil

Geschützter Landschaftsbestandteil

Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist.

Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.

Die Rechtsverordnung wird von der unteren Naturschutzbehörde erlassen.

 Geschützte Landschaftsbestandteile werden nur dann im LANIS dargestellt, wenn sie die Anforderungen an amtliche Geofachdaten erfüllen und vollständig sind. Dafür werden sie von den unteren Naturschutzbehörden der Kreise und Kreisfreien Städte geprüft und kontinuierlich aktuell gehalten.

Inzwischen konnten die geschützen Landschaftsbestandteile von 18 der 24 Kreise und 12 der 12 Kreisfreien Städte ins LANIS übernommen werden. Über vollständige, korrekte Darstellungen der geschützten Landschaftsbestandteile verfügen: 

die Kreisfreien Städte

Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstrasse, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken,

und die Kreise

Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwaldkreis.

Fragen zu geschützen Landschaftsbestandteilen, die hier nicht aufgelistete Kreise betreffen, richten Sie bitte unmittelbar an die untere Naturschutzbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung. 

Zur Karte der geschützten Landschaftsbestandteile.

Fragen zu geschützten Landschaftsbestandteilen, die nicht im LANIS dargestellt sind, richten Sie bitte unmittelbar an die untere Naturschutzbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung oder Kreisfreien Stadt.

 

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