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 » Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz

Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz


Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten", kurz  Vogelschutz-richtlinie genannt, hat zum Ziel, für sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. Neben Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnatur-schutzgesetzes umgesetzt sind, verpflichtet sie zur Einrichtung von „Besonderen Schutzgebieten“ („Special Protection Areas“ – SPA), den so genannten "Vogelschutzgebieten".

EU-Vorgaben zur Einrichtung “Besonderer Schutzgebiete“
gemäß der Vogelschutzrichtlinie
Anzahl der Zielarten in
Rheinland-Pfalz

Art. 4 Abs. 1

 

Art. 4 Abs. 2

Für die Vogelarten des Anhangs I sind die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete,

sowie die wichtigsten Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete der sonstigen gefährdeten Zugvögel zu schützen.

Vermehrungsgebiete:
25 Arten des Anhangs I
13 gefährdete Zugvogelarten

Rastgebiete:
3 Arten des Anhangs I sowie
2 Artengruppen (Schwimmvögel und Laro-Limikolen)

Näheres zu den gemeldeten Vogelschutzgebieten können Sie den Gebietssteckbriefen entnehmen. Über die Zielarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Rheinland-Pfalz geben die Artsteckbriefe Auskunft.

Neuntöter Wiedehopf Raufußkauz Eisvogel

Ansprechpartner: Ludwig Simon (ludwig.simon@lfu.rlp.de), Ludwig Störger (ludwig.stoerger@lfu.rlp.de)

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