Kompensation
Für Eingriffe in Natur und Landschaft hat gemäß § 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz eine Kompensation (Ausgleich oder Ersatz) zu erfolgen.
Kompensationverzeichnis
Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen sind gemäß § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 10 Landesnaturschutzgesetz in einem amtlichen Kompensationsverzeichnis zu führen.
Die Zulassungsbehörden übermitteln die dazu erforderlichen Angaben an die jeweils zuständige Naturschutzbehörde, die das Verzeichnis führt. Die Details regelt die Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO [1]).
Zur Erfüllung der Anforderungen ist von den am jeweiligen Verfahren beteiligten Eingriffsverursachern, Zulassungsbehörden und Naturschutzbehörden das web-basierte System Kompensationsverzeichnis-Service-Portal (KSP [2]) zu nutzen.
Bei Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Bedienung des KSP wenden Sie sich bitte an den externen Support der KSP-Servicestelle unter: ksp-servicestelle@processware.de [3], Tel. 0231 - 586 999 56.
Bei weiteren Fragen zum technischen Betrieb oder zur Projektentwicklung wenden Sie sich bitte an die KSP-Servicesstelle der SGD-Nord unter: ksp-servicestelle@sgdnord.rlp.de [4], Tel. 0261 120-8003.
Weitergehende Informationen und Hinweise zur Eingriffsregelung sowie zum KSP (Registrierung und Anwendung) in Rheinland-Pfalz finden Sie hier [5] auf den Seiten des MUEEF.