FFH-Monitoring

Skabiosenscheckenfalter an Blüte

Natura 2000 schützt in einem Netzwerk von Schutzgebieten bestimmte Lebensraumtypen und bestimmte Pflanzen- und Tierarten. Doch funktioniert dieses Netzwerk überhaupt? Wie geht es den Tier- und Pflanzenarten derzeit? Sind ihre Populationen in- und außerhalb der Schutzgebiete groß genug oder nehmen ihre Vorkommen ab? Und in welcher Qualität befinden sich die FFH-Lebensräume derzeit? Wo muss eventuell und aktuell gesteuert werden?

Um solche wichtigen Fragen zu beantworten, gibt es die Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie: Alle sechs Jahre werden Trendangaben zu verschiedenen Kriterien (z. B. Population, Habitat, Verbreitung) in Form eines Ampelschemas für jeden FFH-Lebensraumtyp und für jede FFH-Pflanzen- und Tierart ermittelt. Grün steht für intakt, Gelb steht für Probleme, Rot zeigt negative Entwicklungen an.

Das zugehörige Untersuchungsprogramm heißt FFH-Monitoring. Das Wort „Monitoring“ bedeutet Dauerbeobachtung und ist wörtlich zu nehmen: Fortlaufend und dauerhaft werden folgende Bereiche in einem deutschlandweit abgestimmten Konzept bearbeitet:

  • Stichproben-Monitoring: Auf 63 Stichprobenflächen für jede FFH-Art des Anhanges II und IV und alle FFH-Lebensraumtypen in Deutschland werden festgelegte Details zu Population, Habitatstrukturen und Beeinträchtigungen erfasst. Die Stichprobenzahl wurde statistisch ermittelt und ist diejenige Größe, bei der mit minimaler Stichprobenzahl gerade noch akzeptable belastbare Trend-Aussagen für die kontinentale biogeografische Region in Deutschland getroffen werden können. Die Stichproben wurden repräsentativ, je nach Vorkommensanteilen, auf die Länder verteilt. In Rheinland-Pfalz wurden zwischen 2007 und 2012 alle anteiligen Stichprobenflächen festgelegt, die seitdem alle 6 Jahre untersucht werden. Belastbare Trends der Schutzgüter nur für die Ebene des Bundeslandes sind damit nicht möglich (außer wenige Arten mit Totalzensus), der Zweck liegt in der Zuarbeit zum Erkennen überregionaler Trends, die entscheidende Basis und Einordnungshilfe für sinnvolles Naturschutzhandeln dann auch wieder auf Landesebene sind.
  • Totalzensus: Im gleichen Detaillierungsgrad werden einige seltene Arten oder Lebensraumtypen in allen ihren Vorkommensflächen untersucht.
  • Flächendeckende Daten: Die Verbreitung und die Gesamtgröße der im Land vorkommenden Schutzgüter kann nicht stichprobenhaft ermittelt werden. Diese muss mit entsprechend zu konzipierenden Datennetzen für das ganze Land ermittelt werden. Hierzu erfolgen fortlaufende Datensammlungen und Auswertungen.
  • Expertenschätzungen: Neben der Datenebene gibt es auch eine Schätzebene, bei der für die Vorkommen die Zukunftsaussichten eingeschätzt werden.

Die Erhebungen sind derart gestaffelt, dass alle 6 Jahre ein vollständiger Bericht erstellt werden kann. Mit Ausnahme der Schutzgüter im Totalzensus können mit dem Stichproben-Monitoring keine Landesaussagen getroffen werden. Auch sind Aussagen für die einzelnen Natura 2000-Gebiete in der Regel nicht möglich. Möglich und zentral sind aber überregionale Trendaussagen. Darauf kommt es an! Somit gibt es nur einen deutschlandweiten Bericht, erstellt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unter Zusammenführung und unter Mitarbeit der Bundesländer.

Weitere Informationen:
Aktuelle Berichte sowie Erfassungs- und Bewertungsrahmen für FFH-Lebensräume und -Arten (deutschlandweit abgestimmt) finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

Kontakt zum FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz:
E-Mail: naturschutz[at]lfu.rlp.de