Natura 2000
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete, bestehend aus Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten und Vogelschutzgebieten (VSG). Das Netz stellt den europäischen Biotopverbund dar und repräsentiert die typischen, die besonderen und die seltenen Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten Europas. Die Auswahl der Gebiete erfolgt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach einheitlich vorgegebenen Kriterien der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der im Mai 1992 verabschiedeten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie.
Diese beiden Richtlinien haben zum Ziel, die biologische Vielfalt (Biodiversität) in Europa nachhaltig zu bewahren und zu entwickeln, wobei die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Die Bewirtschaftung der Natura 2000-Gebiete ist weiterhin möglich, sofern die Lebensräume und Arten dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. In manchen Fällen ist eine entsprechende Bewirtschaftung zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten wünschenswert oder sogar notwendig.
Das europaweite Netz ist inzwischen aufgebaut und kann länderübergreifend in einem Natura 2000-Kartenviewer eingesehen werden.
Rheinland-Pfalz hat 120 FFH-Gebiete (12,9 % der Landesfläche) und 57 Vogelschutzgebiete (12,2 % der Landesfläche) an die Europäische Kommission gemeldet und im Landesnaturschutzgesetz ausgewiesen. Insgesamt gehören ca. 385.000 Hektar zu Natura 2000. Dies entspricht knapp 20 % der Landesfläche.
Der Schutzzweck der einzelnen Natura 2000-Gebiete mit den jeweiligen Lebensräumen und Tier- und Pflanzenarten ergibt sich aus Anlage 1 und Anlage 2 zu § 17 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG).
Ziel der Ausweisung ist es, einen guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten zu bewahren oder soweit erforderlich wieder herzustellen. Die Ziele werden hinsichtlich der einzelnen Gebiete und Arten in der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten formuliert.
Nachfolgend einige wichtige Kennzahlen zu den Natura 2000-Gebieten in Rheinland-Pfalz
(Stand: LNatSchG, 22.06.2010):
FFH-Gebiete | Vogelschutzgebiete | Natura 2000-Gebiete | |
Anzahl der Gebiete | 120 | 57 | 172 * |
Fläche in Hektar | 256.820 | 242.179 | 384.530 ** |
Fläche in % *** | 12,9 | 12,2 | 19,4 |
* fünf FFH- und Vogelschutzgebiete sind flächenidentisch
** 114.469 Hektar sind sowohl FFH- als auch Vogelschutzgebiete
*** bezogen auf die Landesfläche Rheinland-Pfalz von 19.848,94 km² (Quelle: LVermGeo)
Alle Flächenangaben wurden planimetrisch berechnet.
Das Landesnaturschutzgesetz sieht vor, dass die oberen Naturschutzbehörden die Bewirtschaftungspläne für die Natura 2000-Gebiete aufstellen. Diese Pläne betrachten ein Gebiet ganzheitlich und dienen dazu, seine Funktion für die biologische Vielfalt mit einer wirtschaftlichen Nutzung in Einklang zu halten. Sowohl die Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Arten und Lebensräume als auch die Möglichkeiten zu ihrer Sicherung und Entwicklung werden hier beschrieben. Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen soll - wo immer möglich - durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern und Nutzern der Grundflächen geschehen.
Über die Navigationspunkte FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete erhalten Sie spezifische Informationen zu diesen beiden Schutzgebietssystemen.
In unserem Natura 2000 Kartenservice können Sie direkt die gemeldeten Natura 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz einsehen und detaillierte Informationen zu den Gebieten abrufen.